Kindesmissbrauch
Eines der wichtigsten Menschenrechte ist, in Freiheit
frei über sich selber bestimmen zu können. Kinder sind
nicht in der Lage dieses Selbstbestimmungsrecht
einzufordern. Schon deshalb benötigen sie besonderen
Schutz durch uns Erwachsene. Es ist bekannt, dass es bei
sexueller Gewalt und bei Kindesmissbrauch wenige
Anzeigen und ebenso wenige Verurteilungen gibt. Selbst
Eltern ziehen es oft vor, bei Missbrauch ihrer Kinder
von einer Anzeige abzusehen und zu schweigen. Das ist
falsch, weil es sich meistens um Triebtäter handelt, sie
werden ihr Unwesen weiter treiben. Man weiss auch, dass
Missbrauchstäter ihre Versprechen auf Besserung oft
nicht einhalten und sich selbst von hohen Strafen nicht
wirklich abschreckend lassen. Solche Täter gehören in
die Behandlung von Beamtinnen der polizeilichen
Kinderschutzgruppen, der Justiz und schliesslich der
Therapie. Wegschauen bei Kindesmissbrauch ist nicht nur
strafbar, sondern zeugt von charakterlicher Schwäche.
Deshalb sollten alle Fälle von Kindesmissbrauch bei der
Kriminalpolizei angezeigt werden.
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