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Kindesmissbrauch

Eines der wichtigsten Menschenrechte ist, in Freiheit frei über sich selber bestimmen zu können. Kinder sind nicht in der Lage dieses Selbstbestimmungsrecht einzufordern. Schon deshalb benötigen sie besonderen Schutz durch uns Erwachsene. Es ist bekannt, dass es bei sexueller Gewalt und bei Kindesmissbrauch wenige Anzeigen und ebenso wenige Verurteilungen gibt. Selbst Eltern ziehen es oft vor, bei Missbrauch ihrer Kinder von einer Anzeige abzusehen und zu schweigen. Das ist falsch, weil es sich meistens um Triebtäter handelt, sie werden ihr Unwesen weiter treiben. Man weiss auch, dass Missbrauchstäter ihre Versprechen auf Besserung oft nicht einhalten und sich selbst von hohen Strafen nicht wirklich abschreckend lassen. Solche Täter gehören in die Behandlung von Beamtinnen der polizeilichen Kinderschutzgruppen, der Justiz und schliesslich der Therapie. Wegschauen bei Kindesmissbrauch ist nicht nur strafbar, sondern zeugt von charakterlicher Schwäche. Deshalb sollten alle Fälle von Kindesmissbrauch bei der Kriminalpolizei angezeigt werden.

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